Menschen & Leben

Wild campen: So reist du gratis durch die Schweiz

Video: Remo Müller / Yves Müller

Darf man in der Schweiz wild campen? Ja. Aber nur unter bestimmten Bedingungen, und diese können sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterscheiden. Im Kanton Obwalden zum Beispiel ist wild zu campen sogar generell erlaubt, in Nationalpärken und Naturschutzgebieten dafür schweizweit verboten. Was man als Wildcamper darf und was nicht, zeigen wir im Video und unten aufgelistet.

Hier ist wildes Campen in der ganzen Schweiz erlaubt

  • Oberhalb der Waldgrenze – also über 2000 Meter über Meer
  • Auf Privatgrund: mit dem Einverständnis des Grundeigentümers
  • Generell erlaubt ist wildes Campen im Kanton Obwalden. Im kantonalen Campinggesetz heisst es: «Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.»

Rastplätze

Einmaliges Übernachten mit Wohnmobil/Camper auf Rastplätzen ist in folgenden Kantonen erlaubt (wenn es nicht explizit – zum Beispiel auf einem Schild – verboten wird):

  • Aargau
  • Jura
  • Luzern
  • Obwalden
  • Uri

Spezielle Regelung im Kanton Zürich

  • Übernachten im Wald: einmalige und einzelne Übernachtung, ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen, erlaubt

Hier darf schweizweit nicht übernachtet werden

  • In Naturschutzgebieten
  • In Nationalpärken
  • In eidgenössischen Jagdgebieten
  • In Wildruhezonen

Quelle: Schweizer Alpen-Club SAC

Hier ist wildes Campen in der ganzen Schweiz erlaubt

  • Oberhalb der Waldgrenze – also über 2000 Meter über Meer
  • Auf Privatgrund: mit dem Einverständnis des Grundeigentümers
  • Generell erlaubt ist wildes Campen im Kanton Obwalden. Im kantonalen Campinggesetz heisst es: «Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.»

Rastplätze

Einmaliges Übernachten mit Wohnmobil/Camper auf Rastplätzen ist in folgenden Kantonen erlaubt (wenn es nicht explizit – zum Beispiel auf einem Schild – verboten wird):

  • Aargau
  • Jura
  • Luzern
  • Obwalden
  • Uri

Spezielle Regelung im Kanton Zürich

  • Übernachten im Wald: einmalige und einzelne Übernachtung, ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen, erlaubt

Hier darf schweizweit nicht übernachtet werden

  • In Naturschutzgebieten
  • In Nationalpärken
  • In eidgenössischen Jagdgebieten
  • In Wildruhezonen

Quelle: Schweizer Alpen-Club SAC

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