Stadt & Geschichte | Züri Crime

War er Mörder oder Opfer?

Text: Eva Hediger

Es gab keine eindeutigen Beweise – und trotzdem wurde ein Zürcher im Jahr 1934 für den Mord an seiner Frau schuldig gesprochen. Doch war der Zahntechniker wirklich der Mörder? Er und sein Anwalt kämpften auch mit ungewöhnlichen Mitteln für die Freiheit.

Das Schwurgericht des Kanton Zürichs war sich 1934 sicher: Hans Näf hat seine Frau ermordet. Doch Beweise für die Tat gab es nicht – das Urteil stützte sich einzig auf Indizien.

Vor Gericht verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche. Erst behauptete der 38-Jährige, dass der Tod seiner Frau wohl ein Unfall gewesen sei, «hervorgerufen durch eine Manipulation des Gasherdes».

Dann merkte er, dass niemand dieser Darstellung glaubte. Schliesslich erzählte er, dass seine Frau Selbstmord begangen habe. Sie sei schon früher suizidal gewesen und habe schon mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen.

Erst war der Tod seiner Frau ein Unfall.

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Verschiedenes sprach jedoch gegen diese Theorie des Gatten. So schrieb die «Neue Zürcher Zeitung», dass das Verhalten der Verstorbenen «keine Anhaltspunkte für eine Selbstmordabsicht bot». Ausserdem gab es etliche Lebensversicherungen für die Frau – sie waren teilweise erst kürzlich und ohne deren Wissen abgeschlossen worden. Begünstigter war immer Hans Näf.

Dass dieser ausserdem versucht hatte, das Datum auf dem Totenschein zu fälschen, machte ihn weiter verdächtig. Und so urteilten die Richter, dass «der Mord zwar nicht bewiesen, aber durch die Indizien als höchst wahrscheinlich erscheint».

Näf kämpfte gegen das Urteil. Er veröffentlichte gar eine Broschüre, in der er sich als Opfer der Justiz inszenierte. Der Fall landete schliesslich vor dem Schwurgericht. Dieses Mal wurde Näf vom Zürcher Anwalt Dr. Baechi verteidigt. «Eine undankbare Aufgabe», wie die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb. Doch der Anwalt liess sich von der Zeitung zitieren, dass es nicht um Näf gehe, sondern um das Recht. Und da sei keine Mühe zu gross.

Der Anwalt war überzeugt von Näfs Unschuld.

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Zürich zur Zeit der Gerichtsverhandlung (Bild: Baugeschichtliches Archiv, Fotograf: Gloor Gottfried)

Der Anwalt sagte, Näf sei sich selbst der grösste Feind. Der Mann nehme gegenüber den Behörden «immer eine Abwehrstellung ein». Auch deshalb habe er gelogen. Näf sei ein guter Mensch, auch wenn er sich wiederholt strafbar gemacht habe. Unter anderem hatte er illegale Abtreibungen ausgeführt – aber auch dies «nicht aus Gewinnsucht», wie sein Verteidiger sagte.

Ausserdem erwähnte er in seiner Verteidigungsrede noch etliche andere Fälle von Justizirrtümern, bei denen «sich der wirkliche Täter später meldete oder der Tod auf natürliche Weise erklärt werden konnte». Doch die Richter liessen sich nicht überzeugen – für sie war Näf ein Mörder. Er musste lebenslang ins Gefängnis.

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